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IM TRAUERFALL ...

Was ist zu bedenken, wenn ein Trauerfall eingetreten ist ?

    Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod zu Hause in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt den Tod fest und muss die Todesbescheinigung ausstellen.

    Das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Wir beraten Sie gerne über den weiteren Ablauf und helfen bei den Erledigungen der Formalitäten rund um den Trauerfall.

     

Zur Beurkundung eines Sterbefalls ist es erforderlich, folgende Unterlagen als Original bereit zu halten:

    Personalausweis des Verstorbenen

    Todesbescheinigung vom Arzt

    Bei Ledigen: Geburtsurkunde

    Bei Verheirateten: Familienbuchauszug ( Eheschließung nach dem 1. Januar 1958 ), oder Familienstammbuch ( Eheschließung vor dem 31. Dezember 1957 ), oder Heiratsurkunde

    Bei Geschiedenen: rechtsgültiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug

    Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, oder einen aktuellen Familienbuchauszug mit Sterbeeintrag des Ehepartners


FÜR EIN PERSÖNLICHES GESPRÄCH - ODER INFORMATIONEN - RUFEN SIE UNS GERNE AN.


Bestatterverband
Niedersachsen e.V.

Bundesverband
Deutscher Bestatter e.V.

Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG